algemene voorwaarden
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der BBP Agrarservice GmbH
1. Tätigkeiten
1.1 Die BBP Agrarservice GmbH (im Folgenden: BBP) ist mit dem Nachweis von landwirtschaftlichen Kauf- oder Pachtobjekten oder Verkäufern / Verpächtern sowie mit der Vermittlung eines Vertragsschlusses über ein landwirtschaftliches Objekt beauftragt.
1.2 Sämtliche auf Grund der Tätigkeit von BBP vorgelegten Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Beschreibungen der Objekte beruhen auf den Angaben der Verkäufer / Verpächter. Ein Zwischenverkauf sowie Irrtümer sind vorbehalten.
2. Provision
Für den Nachweis oder die Vermittlung des Hauptvertrages steht der BBP Provision zu. Insofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten für den Nachweis oder die Vermittlung eines Kaufvertrages eine Provision von 5% des Gesamtkaufpreises und für den Nachweis oder die Vermittlung eines Pacht- oder Beteiligungsvertrages eine halbe Jahrespacht zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Provision wird mit Abschluss des Hauptvertrages mit dem von BBP vermittelten Vertragspartner fällig. Als Hauptvertrag gilt der Abschluss eines Kauf-, Miet-, Pacht- oder Beteiligungsvertrages oder eines sonstigen vergleichbaren Vertrages.
3. Pflichten des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber gibt der BBP unverzüglich alle Informationen über vorhandene oder neuhinzutretende Umstände, die die Durchführung der Maklertätigkeit berühren (z.B. Aufgabe der Kaufabsicht).
3.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle im Rahmen dieses Vertrages in Erfahrung gebrachten Kenntnisse vertraulich zu behandeln und insbesondere die ihm übermittelten Informationen nicht an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Auftraggeber hiergegen und schließt daraufhin der Dritte den von der BBP nachgewiesenen Vertrag, so schuldet der Auftraggeber die Provision, wie wenn er den Hauptvertrag selbst geschlossen hätte.
3.3 Der Auftraggeber hat der BBP die Möglichkeit einzuräumen, bei dem Vertragsschluss, insbesondere beim Beurkundungstermin, anwesend zu sein. Der Auftraggeber hat ihr eine Ausfertigung des zustande gekommenen Vertrages unentgeltlich zu überlassen.
4. Haftung
Die Haftung der BBP auf Schadens- und Aufwendungsersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, wird ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und die Verletzung des Lebens, Körpers oder Gesundheit einer Person.
Eine Haftung für sonstige Schäden bleibt insoweit unberührt, als sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der BBP oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreters beruht. Für diese Fälle wird die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt, jedenfalls jedoch maximal auf die Höhe der Provision.
5. Verjährung
Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art, gegen die BBP verjähren innerhalb von zwei Jahren, nachdem der Auftraggeber Kenntnis von dem haftungsbegründenen Sachverhalt erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müsste. Sie verjähren spätestens in fünf Jahren nach Beendigung des Auftrags, sofern sie nicht Kraft Gesetzes einer kürzen Verjährung unterliegen.
6. Erfüllungsort / anwendbares Recht / Gerichtsstand
6.1 Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz der BBP.
6.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
6.3 Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Auftrag ergebenen Streitigkeiten ist Osnabrück, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist oder wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder wenn er nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
7. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so sollen die anderen Bedingungen im Übrigen ihre Gültigkeit behalten. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt sodann die gesetzliche Regelung.




